Über einen Prozess, den Rechtsanwalt Michael Kayser selbst für Mandanten durchgefochten hat, berichtet das Vorstandsmitglied von H&G Bad Godesberg. Eine 94jährige noch rüstige Oma muss ihre Wohnung räumen – auch wenn die Medien auf die Tränendrüse drückten. Die Eigenbedarfskündigung erfolgte zugunsten ebenfalls bereits betagter Menschen, die der Unterstützung bedürfen und die Eigentümer der Wohnung sind.
Michael Kayser berichtet, dass die Vermieter, seine Mandanten, in ihr Eigentum einziehen wollten, das sie sich schon vor langer Zeit als Alterswohnsitz auserkoren hatten. Die Vermieter sind selbst „um die 80 Jahre alt“. Die langjährige Mieterin, inzwischen 94 und dennoch rüstig, dachte nicht daran, auszuziehen. Es gelang, die ausgesprochene Eigenbedarfskündigung vor dem Amtsgericht Bonn durchzusetzen. (Urteil vom 4. Oktober 2018 – Az.: 201 C 337/17).
In dem Räumungsklageverfahren konnte das Amtsgericht, als auch das von der Mieterin im Wege der Berufung angerufene Landgericht davon überzeugt werden, dass der Eigenbedarf tatsächlich bestand und die Mieterin noch so rüstig war, dass ihr ein Umzug und auch die Eingewöhnung in eine neue Wohnung zumutbar ist.
Kayser: „Ein hohes Alter schützt nicht per se vor Räumung.“ Die Eigenbedarfsklage gegen betagte Mieter sei „tatsächlich etwas schwierig, aber, wie der Fall zeigt, nicht unmöglich.“